Weiterhin Maskenpflicht in Zahnarztpraxen
Zahnarztpraxen dürfen von Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besuchern nur betreten, wenn sie eine FFP2-Maske tragen.
Daher die Praxis bitte nur mit FFP2-Maske betreten.
Herzliche Dank und viele Grüße,
Ihre Zahnarztpraxis Dr. Christian Trausel