Aktuelles


Weiterhin Maskenpflicht in Zahnarztpraxen

Zahnarztpraxen dürfen von Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besuchern nur betreten, wenn sie eine FFP2-Maske tragen.

Daher die Praxis bitte nur mit FFP2-Maske betreten.

Herzliche Dank und viele Grüße,

Ihre Zahnarztpraxis Dr. Christian Trausel